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Betriebliche
Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge birgt für Ihr Unternehmen einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil. Wir beraten Sie gern.

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Betriebliche
Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge birgt für Ihr Unternehmen einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil. Wir beraten Sie gern.

Ein enormer
Wettbewerbsvorteil

Unter einer betrieblichen Altersvorsorge versteht man den Aufbau einer Zusatzrente für Ihre Mitarbeiter über Sie als Arbeitgeber.

Auf der einen Seite erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, auf der anderen Seite gibt eine betriebliche Altersvorsorge Ihnen und Ihrem Unternehmen einen enormen Wettbewerbsvorteil und Softskills für den Jobmarkt! Binden und motivieren Sie Ihre wertvollen Mitarbeiter, ohne dass es in der Unternehmensbilanz negativ ausgewiesen wird. Bieten Sie soziale Absicherung im Austausch gegen unbezahlbaren Imagegewinn. Durch Sie kommen Ihre Angestellten/Mitarbeiter an Konditionen, die ohne eine betriebliche Altersvorsorge auf dem freien Markt so nicht möglich wären.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte und individuelle Lösungen, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen und klären Sie gerne auf, wie Sie mit unserer Hilfe eine für alle Beteiligten optimale und lohnende betriebliche Altersvorsorge realisieren können.

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Wann ist die betriebliche Altersvorsorge eine gute Sache?

Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist gut und sinnvoll. Das heißt aber nicht, dass die betriebliche Altersvorsorge immer und für jeden die beste Zusatzvorsorge ist. Alternativ kommen für Angestellte beispielsweise staatlich gefördertes Riester-Sparen oder eine flexible private Vorsorge infrage. Eine Übersicht über alle Möglichkeiten halten wir im Ratgeber Altersvorsorge bereit.

Ob sich Vorsorge im Betrieb lohnt, hängt am Ende davon ab, was der Chef genau anbietet und zu welchen Konditionen – und vor allem, wie stark der Arbeitgeber sich an der Finanzierung der Beiträge beteiligt. Auch die beruflichen Pläne des Arbeitnehmers spielen eine große Rolle.

Wenn Sie heute über eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken, finden Sie sich häufig in einer dieser Situationen wieder:

Der Arbeitgeber finanziert Ihre betriebliche Altersvorsorge allein
In den frühen Tagen der betriebliche Altersvorsorge stand dabei meist die Fürsorge für die Arbeitnehmer im Vordergrund, heute wollen Unternehmen vor allem die Mitarbeiter an sich binden. In jedem Fall gilt: Zahlt der Arbeitgeber für die Betriebsrente, können sich Mitarbeiter über diese zusätzliche Vergütung freuen und sollten sie mitnehmen. Dazu lesen Sie weiter unten mehr.

Sie stecken Gehalt in eine günstige Rentenversicherung und bekommen Unterstützung vom Chef
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttolohns in einen betriebliche Altersvorsorge-Vertrag einzuzahlen (sogenannte Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss auf Nachfrage einen solchen Vertrag anbieten. In der Regel gibt der Chef die Verantwortung für die Vermögensanlage an ein Versicherungsunternehmen ab.

Lange Zeit lohnte sich eine rein arbeitnehmerfinanzierte bAV wegen der Sozialabgaben und Steuern auf die spätere Rente nur dann, wenn der Arbeitnehmer sehr alt wurde. Der Gesetzgeber hat an der Stelle 2018 nachjustiert. Bei neuen Verträgen müssen Arbeitgeber seit 2019 15 Prozent Zuschuss auf die Beiträge der Mitarbeiter geben. Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bereits bestehende Verträge bezuschussen.

Die Entgeltumwandlung lohnt nun also schon eher – wobei Mitarbeiter immer mit dem Chef über mehr Zuschuss verhandeln können. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Sie wechseln oft den Arbeitsplatz
Wer bereits bei Antritt seiner neuen Stelle weiß, dass er diese höchstens ein paar Jahre ausfüllen will, sollte sich gut überlegen, Bruttogehalt in eine Lebensversicherung zu stecken. Es ist zum Beispiel nicht gesagt, ob der neue Chef den alten betriebliche Altersvorsorge-Vertrag übernimmt. Darüber hinaus gibt es weitere Hürden. Weiter unten erläutern wir diese genauer.

Attraktiv für Mitarbeiter mit geringem Verdienst

Eine betriebliche Altersvorsorge ist darüber hinaus immer eine gute Idee für alle, die im Alter mit wenig gesetzlicher Rente rechnen. Ein großer Nachteil der Betriebsrente war lange Zeit, dass eine spätere Rente auf die Grundsicherung angerechnet wurde. Wer also im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen war, hatte umsonst angespart.

Seit 2018 hat sich das geändert: Seither können Sparer mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- und Riesterrente behalten. Genauer: Von Renten, die 100 Euro übersteigen, können Sparer 30 Prozent behalten und insgesamt nicht mehr als 200 Euro. Wer also mit einer geringen Rente rechnet, kann über die betriebliche Altersvorsorge zusätzlich vorsorgen.

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Wann sollten Sie die Betriebsrente auf jeden Fall abschließen?

Nimmt der Chef Firmengeld für die Rente seiner Mitarbeiter in die Hand, brauchen Sie gar nicht lang zu überlegen. Sie sollten eine betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall mitnehmen. Zwar ist auf die spätere Rente Einkommensteuer fällig und für gesetzlich Krankenversicherte der volle Beitrag auf Kranken- und Pflegeversicherung. Dennoch lohnt die Sache, denn Sie erhalten später eine Betriebsrente, ohne jemals dafür eingezahlt zu haben.

Was genau der Arbeitgeber verspricht, kann sich von Firma zu Firma unterscheiden. In der Vergangenheit war es üblich, dass der Chef der Belegschaft eine konkrete Rentenhöhe zusagte, zum Beispiel 10 Euro monatliche Rente für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit. Heute versprechen Arbeitgeber eher eine bestimmte Höhe an Beiträgen auf ein Vorsorgekonto einzubezahlen, das mit einem garantierten Satz verzinst wird. Manche verpflichten sich auch nur, die Beiträge mindestens zu erhalten.

Seit 2018 haben Arbeitgeber, die einem Arbeitgeberverband angehören, zusätzlich die Möglichkeit, imTarifvertrag nur noch Beiträge – ohne Garantien – zuzusagen. Im Abschnitt zu den sogenannten Durchführungswegen einer betriebliche Altersvorsorge weiter unten lesen Sie mehr darüber, wie es zu den unterschiedlichen Zusagen kommt – und warum Arbeitgeber diese immer mehr abspecken.

Tipp: Wer eine bAV-Zusage vom Arbeitgeber erhalten hat, kann sich das angesparte Guthaben zu Rentenbeginn in manchen Fällen auch auf einmal auszahlen lassen.

Drei Jahre im Unternehmen sind Pflicht

Einen kleinen Haken hat die vom Chef finanzierte Rente: Sie bekommen sie nur dann, wenn Sie dem Unternehmen gegenüber eine gewisse Loyalität bewiesen haben. Noch bis Ende 2017 musste ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus der Firma mindestens 25 Jahre alt sein, damit er später wirklich eine Betriebsrente bekam.

Dank des Gesetzes, das die EU-Mobilitätsrichtlinie umsetzt, sind die Hürden seit 1. Januar 2018 geringer: Seither ist der Anspruch auf Betriebsrente für Mitarbeiter bereits dann unverfallbar, wenn sie mindestens drei Jahre im Unternehmen waren und beim Wechsel des Arbeitgebers 21 Jahre alt sind.

Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die Betriebsrente abgesichert

35 oder mehr Jahre bis zur Rente sind eine lange Zeit, in der sich in Unternehmen viel verändern kann. Auch eine Insolvenz ist da nicht ausgeschlossen. Doch selbst in einem solchen Fall müssen Sie nicht um Ihre Rentenzusagen fürchten. Denn das Geld ist über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert.

In der Praxis würde die Auffangeinrichtung PSV die Rentenzahlung übernehmen, die Ihnen aus Ihren bisherigen Jahren im Betrieb zustehen. Der PSV finanziert sich durch Beiträge aller Unternehmen, die Rentenzusagen an die Belegschaft gemacht haben.

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